Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Arbeitgebers für den durch seine nicht ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer den Finanzbehörden entstehenden Schaden; Belegung eines einzelnen Raumes mit mehreren Personen als Voraussetzung für einen Abschlag wegen Mehrfachbelegung; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermessensausübung des FA und Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten im Anwendungsbereich von § 3 SachBezV bei Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber wegen Überlassung von Räumlichkeiten an Arbeitnehmer; Lohnsteuerhaftung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermessensausübung des FA und Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten im Anwendungsbereich von § 3 SachBezV bei Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber wegen Überlassung von Räumlichkeiten an Arbeitnehmer - Lohnsteuerhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2005, 367
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
Sachbezugswerte
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00
Die vom FA angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 07.01.2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087) stehe einer Abweichung von den amtlichen Sachbezugswerten in Fällen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nicht grundsätzlich entgegen; die Entscheidung des BFH sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass in dem dort beurteilten Fall Anhaltspunkte dafür, dass die Sachbezugswerte in zahlreichen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Übermaßbesteuerung führen würden, lediglich behauptet, aber nicht ausreichend vorgetragen worden seien.cc) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BFH vom 07.01.2004 (a.a.O.) ab.
- BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00
Verfahren gegenüber dem Steuerschuldner kennzeichnenden Zweigleisigkeit, d.h. die Unterscheidung zwischen dem Steuerfestsetzungsverfahren einerseits und dem davon getrennten Verfahren auf Gewährung eines Billigkeitserweises andererseits, nicht für erforderlich gehalten (vgl. das BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BStBl II 2001, 217). - BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84
1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00
d) In einem solchen Fall musste die Finanzbehörde unbeschadet des pauschalierenden Charakters der Regelungen der SachBezV mindestens in eine Prüfung eintreten, ob sich deren Anwendung im vorliegenden Streitfall nicht deshalb verbietet, weil der daraus folgende Wertansatz den in der Ermächtigungsgrundlage zur SachBezV (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV) als Maßstab vorgegebenen tatsächlichen Verkehrswert so weit verfehlt, dass seine unveränderte Beibehaltung unbillig erscheinen müsste (zur Bedeutung des Inhalts der Ermächtigungsgrundlage einer Rechtsverordnung vgl. auch die Ausführungen im BFH-Urteil vom 06. Februar 1987 VI R 24/84, BStBl II 1987, 355; dort S. 356 rechte Spalte).
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 3187/15
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurverfügungstellung von …
Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte sei insoweit von Unbilligkeit auszugehen, wenn der Sachbezugswert einer Unterkunft in einer nicht abgeschlossenen Wohnung ohne Kochgelegenheit mehr als 150 % des Sachbezugswerts einer ansonsten gleich ausgestatteten und zudem größeren Wohnung in demselben Gebäude betrage (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2004, - 3 K 204/00 -, in juris).Die (im Einzelfall auch) auf einen Vergleich der Sachbezugswerte von Unterkünften und Wohnungen (und daher nicht nur auf einen Eigenschaftsvergleich der vorstehend beschriebenen Art) abstellende Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.10.2004 (- 3 K 204/00 -) ändert nichts, zumal sie im rechtlichen Ausgangspunkt ersichtlich an die allgemeinen Regelungen zum Billigkeitserlass im steuerrechtlichen Festsetzungs- bzw. Erhebungsverfahren (§§ 163, 227 AO) und nicht an die - seinerzeit noch nicht maßgebliche - Billigkeitsregelung in § 2 Abs. 3 Satz 3 SachBezV anknüpft.
- BFH, 23.08.2007 - VI R 74/04
Anwendung der Sachbezugsverordnung bei verbilligter Überlassung von Unterkünften …
Deshalb war auch für Billigkeitserwägungen, wie sie das FG Baden-Württemberg in seinem einen Haftungsbescheid für Lohnsteuer der Jahre 1995 bis 1999 betreffenden Urteil vom 14. Oktober 2004 3 K 204/00 (EFG 2005, 367) angestellt hat, im vorliegenden Verfahren kein Raum (…a.A. Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 8 Rz 55).